Interlaken: Canyon Swing in GrindelwaldCanyon Swing mit Abflug von Grindelwald

  • 0
ID: GYG147681-832956
Kategorie:
Land: Schweiz

Dauer: 02:00 Stunden


Beschreibung

Erlebe einen 90 Meter tiefen freien Fall mit 120 km/h zwischen den Schluchtwänden in Grindelwald. Mach dich bereit, die aufregendste Aktivität in den Schweizer Alpen zu erleben.
Erlebe einen Adrenalinrausch, wie du ihn noch nie erlebt hast, wenn du von dieser 90 Meter hohen Plattform springst. Spüre, wie dein Herz klopft, genieße den Nervenkitzel beim Canyon Swing in Grindelwald und genieße die Aussicht auf die Schweizer Alpen.
Komme am Glacier Canyon an, ziehe dein Gurtzeug und die andere Sicherheitsausrüstung an und höre zu, wie dein Guide dir deine Aktivität für den Tag erklärt. Nach einer umfassenden Sicherheitseinweisung durch deinen Guide geht es zur Plattform 90 Meter über der Gletscherschlucht.
Springe von der Plattform und fühle dich lebendig. Sieh den Panoramablick auf die Alpen und höre den Fluss Lutschine, während du dich fallen lässt. Dieses Erlebnis ist für alle Wagemutigen und Nervenkitzel-Suchenden da draußen. Also mach dich bereit zu springen.



Höhepunkte

  • Erlebe den Adrenalinrausch eines 50 Meter langen freien Falls auf der Canyon Swing
  • Genieß die atemberaubende Aussicht auf die Schlucht und das Alpenpanorama
  • Entdecke den ultimativen Rausch in der Gletscherschlucht unterhalb von Eiger und Jungfrau

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Aktivität ist wetterabhängig
IM PREIS INBEGRIFFEN
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.