1 Stunde Portal VR Arena, VR-Spiel, Attraktion, Geburtstagsfeier
ID: GYG611571-1024516
Kategorie:
Land: Thailand
Dauer:
01:00 Stunden
Beschreibung
Virtual-Reality-Arena und Kinderunterhaltungszentrum Portal VR.
- ? Realistisches Spiel in der virtuellen Welt mit freier Bewegung von bis zu 10 Personen gleichzeitig! Erwachsenen- und Kindermodus.
? Erlebe Gaming revolutioniert in unserer VR-Arena! Tritt ein in die Zukunft mit 5 gegen 5 Multiplayer-Schlachten mit freier Bewegung und dynamischen Karten. Unsere Arena ist für alle Altersgruppen geeignet und bietet intensives Gameplay für Erwachsene und ein unterhaltsames Erlebnis für Kinder. Tauche ein in modernste VR-Technologie mit lebensechter Grafik und reaktionsschneller Steuerung. Unsere exklusive Lounge ist ideal für Geburtstage und Firmenevents. Hebe deine besonderen Anlässe mit anpassbaren VR-Erlebnissen und Catering-Optionen auf. Buche jetzt deinen Platz und definiere Unterhaltung neu. Egal ob du alleine oder in der Gruppe spielst, unsere VR-Arena verspricht ein unvergessliches Abenteuer, bei dem Realität und virtuelle Welten nahtlos ineinander übergehen. Spielen, Feiern und Erinnerungen - alles unter einem Dach! ??
Höhepunkte
- Partyraum mit schönem Meerblick. Du kannst dein eigenes Essen mitbringen.
- Attraktionen, Animationsprogramme, Quests, Play Station.
- Realistisches Spiel in der virtuellen Welt mit freier Bewegung von bis zu 10 Personen.
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
262, Pattaya City, Amphoe Bang Lamung, Chon Buri 20150
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.