Prangins, Genfer See: Château de Prangins Entry Ticket
ID: GYG721910-1174746
Kategorie:
Land: Schweiz
Dauer:
1 Tage
Beschreibung
Erkunde das Château de Prangins, das größte öffentlich zugängliche Schloss der Schweiz aus dem 18. Entdecke das Schweizerische Nationalmuseum in der Westschweiz und erkunde das 5 Hektar große Anwesen.
Entdecke das Château de Prangins, ein Schweizer Nationalmuseum, das zwischen Lausanne und Genf liegt. Erkunde das Schloss und die umliegenden Ländereien, zu denen ein Park, eine Obstwiese und der größte historische Gemüsegarten des Landes gehören.
Besuche das Château de Prangins, das größte öffentlich zugängliche Schloss der Schweiz aus dem 18. Entdecke das Schweizerische Nationalmuseum in der Westschweiz, das 1998 eröffnet wurde.
Erkunde die drei Stockwerke und die Keller des historischen Gebäudes, das ein Denkmal von nationaler Bedeutung ist. Entdecke die Dauer- und Wechselausstellungen zur Schweizer Geschichte, Identität und Kultur.
Besuche die Empfangsräume von Louis-François Guiguer, Baron von Prangins, und sieh dir die Ausstellung "Noblesse Oblige! Das Leben auf einem Schloss im 18. Jahrhundert".
Höhepunkte
- Entdecke das Schweizerische Nationalmuseum in der Westschweiz
- Besuche die Dauer- und Wechselausstellungen zur Schweizer Geschichte
- Besuche die Empfangsräume von Louis-François Guiguer, Baron von Prangins
- Erkunde den größten historischen Küchengarten des Landes
WICHTIGE INFORMATIONEN
Go to the museum's main entrance and present your voucher.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.