Käse, Schokolade und Kultur: Private Tour nach Gruyères
ID: GYG623970-1040990
Kategorie:
Land: Schweiz
Dauer:
10:00 Stunden
Beschreibung
Entdecke Gruyères auf einer privaten Tour von Genf aus mit Verkostung von Schweizer Schokolade und Käse, Besichtigung der mittelalterlichen Stadt und des Schlosses inmitten einer atemberaubenden Landschaft.
Begib dich auf eine köstliche und kulturelle Reise mit unserem privaten Ausflug nach Gruyères ab Genf. Verwöhne deine Geschmacksnerven mit einem Besuch in der berühmten Schokoladenfabrik Maison Cailler, wo du in die faszinierende Welt der Schweizer Schokoladenherstellung eintauchst und leckere Kostproben genießt. Tauche ein in das Schweizer Kulturerbe, indem du die mittelalterliche Stadt Gruyères erkundest, über die Kopfsteinpflasterstraßen schlenderst und das berühmte Schloss Gruyères besichtigst. Im La Maison du Gruyère wirst du Zeuge der traditionellen Käseherstellung und erfährst mehr über die Geschichte und die Produktion des berühmten Gruyère-Käses. Mit atemberaubenden Aussichten auf die Schweizer Landschaft verspricht diese Tour eine perfekte Mischung aus Käse, Schokolade und Kultur in einem persönlichen und privaten Rahmen.
Höhepunkte
- Verwöhne dich mit den gastronomischen Wundern der Schweiz
- Tauche ein in das Schweizer Erbe und die Kultur, während du die mittelalterliche Stadt erkundest
- Bewundere die natürliche Schönheit der Schweiz und ihre atemberaubenden Landschaften.
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Wir holen dich in Genf ab und bringen dich wieder zurück.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
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Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.