Von Galle/Colombo: Madu River Safari und Besuch der Schildkrötenbrutstätte
ID: GYG843903-1334920
Kategorie:
Land: Sri Lanka
Dauer:
06:00 Stunden
Beschreibung
Genieße eine malerische Fluss-Safari in Balapitiya, Sri Lanka. Erkunde die üppigen Feuchtgebiete von Madu Ganga, beobachte wilde Tiere, besuche Zimt und die Tempelinsel. Entdecke den Schildkrötenschutz in Kosgoda.
Begib dich auf eine bereichernde Führung in die ruhige Stadt Bentota, wo du eine aufregende Bootstour durch den bezaubernden Madu Ganga erlebst. Der in Balapitiya gelegene Madu Ganga ist bekannt für seine außergewöhnlichen, von Mangroven gesäumten Landschaften und mystischen Höhlen. Diese unberührte Lagune erstreckt sich über 915 Hektar und bildet ein komplexes Ökosystem von Feuchtgebieten an der Küste, das nahtlos in den Indischen Ozean übergeht.
Auf dieser spannenden Reise hast du auch die Möglichkeit, eine Schildkrötenaufzuchtstation in Kosgoda zu besuchen, was deine Tour noch faszinierender macht. Während du diese Naturwunder erkundest, kannst du bemerkenswerte Schnappschüsse von der Natur machen, die du als wertvolle Erinnerungen mit nach Hause nehmen kannst.
Höhepunkte
- Entdecke die Schönheit von Madu Ganga mit Boot, Fischern und Vögeln.
- Entdecke die Geheimnisse des Zimts auf der Zimtinsel und erlebe die lokale Kultur im Temple
- Erkunde den Schildkrötenschutz, lerne den Lebenszyklus kennen und unterstütze die Freilassung von Schildkröten in Kosgoda
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.