Amsterdam: Sexarbeit und Drogen-Tour auf Spanisch
ID: GYG58879-82410
Kategorie:
Land: Niederlande
Dauer:
02:00 Stunden
Beschreibung
Tauchen Sie ein in die Geschichte von Amsterdam und erkunden Sie das historische Stadtzentrum in Begleitung eines spanischsprachigen Tourguides.
Treffen Sie Ihren freundlichen Guide, einen spanischen Muttersprachler, um 16 Uhr an einem zentralen Ort in Amsterdam und erkunden Sie gemeinsam das Herz von Amsterdam: die Altstadt.
Bei diesem Rundgang sehen Sie Geschäfte, die in anderen zentraleuropäischen Städten nicht zu finden sind, etwa Coffee Shops und Smart Shops, in denen Cannabis und andere Drogen verkauft und konsumiert werden.
Ihr Guide erzählt Ihnen mehr über die niederländischen Drogengesetze sowie über die Bestimmungen zur Sexarbeit. Zum Abschluss Ihrer Tour erhalten Sie tolle Geheimtipps und Empfehlungen, damit Sie die Gegend und die Stadt auf eigene Faust erkunden können.
Höhepunkte
- Sehen Sie die schönsten Plätze in der Altstadt von Amsterdam
- Freuen Sie sich auf eine informative Tour mit einem spanischsprachigen Guide
- Entdecken Sie Amsterdam bei Sonnenuntergang
- Erfahren Sie mehr über die Geschichte und die Gesetzgebung rund um das Thema Sexarbeit und Drogen
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
• Bitte beachten Sie, dass Sie am Tag der Tour vor 14:00 Uhr buchen müssen. Buchungen, die später getätigt werden, können nicht berücksichtigt werden
Um Menschenmassen zu vermeiden, ist die Zahl der Besucher begrenzt
Sie sind verpflichtet, eine Maske mitzubringen und zu tragen
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.