Amsterdam: Coffeeshops-RundgangPrivate Tour
ID: GYG63572-94495
Kategorie:
Land: Niederlande
Dauer:
02:00 Stunden
Beschreibung
Erfahren Sie mehr über die Cannabiskultur und Geschichte Amsterdams auf einem Rundgang. Besuchen Sie die legendären Coffeeshops der Stadt mit Ihrem ortskundigen Guide.
Treffen Sie Ihren Guide vor dem Hauptbahnhof Amsterdam Centraal und gehen Sie dann durch das Rotlichtviertel, wo Sie mehr über die legale Cannabiskultur und Coffeeshops der Stadt erfahren. Sehen Sie den ersten Coffeeshop der Welt, entdecken Sie die kleinste Gasse der Stadt und vieles mehr.
Besuchen Sie den größten Coffeeshop der Welt, „Prix d'Ami“, und Sehen Sie bei einer Vorführung, wie man einen Joint dreht. Wenn Sie möchten, können Sie legal rauchen und mehr über die seltsamen niederländischen Drogen-Gesetze erfahren. Erhalten Sie detailliertes Wissen, welches nur die Einheimischen kennen, während Sie die Drogenkultur von Amsterdam erkunden.
Höhepunkte
- Besuchen Sie den größten Coffeeshop der Welt
- Schlendern Sie durch die kleinste Gasse von Amsterdam
- Erfahren Sie mehr über die Cannabiskultur von Amsterdam
- Wenn Sie möchten, haben Sie die Möglichkeit legal einen Joint zu rauchen
- Besuchen Sie den ersten Coffeeshop der Welt
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
• Diese Tour ist verfügbar in Englisch, Deutsch und Niederländisch
• Bitte beachten Sie, dass an Montagen und Dienstagen keine Touren auf Deutsch möglich sind
Um Menschenmassen zu vermeiden, ist die Zahl der Besucher begrenzt
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.