Private Tour zum Lake Baringo von Nairobi aus
ID: GYG726379-1181816
Kategorie:
Land: Kenia
Dauer:
09:00 Stunden
Beschreibung
Der Bogoria-See ist ein salzhaltiger, alkalischer See und liegt direkt südlich des Baringo-Sees. Aufgrund seiner idealen Bedingungen beherbergt er eine der weltweit größten Populationen von Zwergflamingos.
Beginne mit der Abholung von deinem Hotel/Apartment/Flughafen um 7:00 Uhr. Nach einer kurzen Einführung fährst du in einem klimatisierten Mini-Van und wirst von tausenden von Vögeln begrüßt, die über dem See schweben. Du lässt das Auto stehen und begibst dich auf einen Rundgang um den See. Der See ist alkalisch und nährt blaugrüne Algen, die wiederum Tausende von Flamingos ernähren. Der See beherbergt 135 Vogelarten, die registriert wurden. Dazu gehören Zwergtaucher, Wasseramsel, Mauersegler, Bienenfresser, Pfeifente, Gelbschnabelstorch, Afrikanischer Löffler, Augurenbussard, Habicht, Wasseramsel, Kohlmeise, Star, Nashornvogel und Krombec. Im Reservat gibt es eine Herde des relativ seltenen Großen Kudu. Zu den anderen Säugetieren gehören Büffel, Zebras, Paviane, Warzenschweine, Karakale, Tüpfelhyänen, Impalas und Dikdiks. Später werden wir gegen 13:00 Uhr in einem der Hotels eine Mittagspause einlegen. Danach fahren wir zurück nach Nairobi, wo wir wieder abgesetzt werden. Du wirst mit vielen schönen Erinnerungen an den See zurückkehren.
Höhepunkte
- Vogelbeobachtung
- Heiße Quelle
- Tiere
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Wir holen alle Reisenden in Hotels, Wohnungen und
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.