Kyoto: Intime Konzerte mit traditionellen InstrumentenÖffentliches Konzert
ID: GYG683934-1124494
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
01:00 Stunden
Beschreibung
Erlebe die Klänge der Koto und Shamisen in einem traditionellen Haus in Kyoto.
Nimm an unserem intimen Konzert teil, bei dem du mit professionellen Musikern im Geiste der traditionellen japanischen Musik interagieren kannst
Bei unserer Aktivität wirst du die Schönheit der traditionellen japanischen Musik erleben.
Genieße Erklärungen und Live-Auftritte der Koto und Shamisen mit einem abwechslungsreichen Programm, das von klassischen Stücken bis hin zu zeitgenössischen Werken reicht, darunter auch unsere Eigenkompositionen.
Nach der Aufführung gibt es eine Fragerunde mit dem Interpreten, die tiefere Einblicke in die Welt der traditionellen Instrumente bietet.
Außerdem erhältst du Fotos, die während des Konzerts gemacht wurden, und einen Aufkleber als Souvenir, so dass du besondere Erinnerungen mit nach Hause nehmen kannst.
Höhepunkte
- Du kannst traditionellen japanischen Musikinstrumenten zuhören, die von Profis gespielt werden.
- Erfahrungen von klassisch bis zeitgenössisch, einschließlich Eigenkompositionen.
- Sie findet in einem alten, kleinen japanischen Haus statt.
- Du hast Zeit, dich mit dem professionellen Koto-Spieler zu unterhalten.
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten nur geringe Vorkenntnisse über traditionelle japanische Instrumente, sodass keine speziellen Kenntnisse erforderlich sind.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.