Kanazawa: Kenrokuen Teezeremonie Erlebnis
ID: GYG647215-1073305
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
01:10 Stunden
Beschreibung
Tauche ein in die Traditionen Japans mit einer Teezeremonie im Kenroukuen-Garten in Kanazawa. Erfahre, wie man die Tee-Utensilien benutzt, probiere die Wagashi-Süßigkeiten und mache am Ende ein Foto.
Triff den Guide in Kenrokutei, einem historischen Ort, an dem in der Vergangenheit wichtige Gäste von Fürsten bewirtet wurden. Wähle eine Teezeremonie im Stehen, wenn du Schwierigkeiten hast, auf dem Boden zu sitzen. Danach beginnt die Teezeremonie mit einer Demonstration des Meisters, wie man Tee zubereitet.
Höre dir die Anweisungen zur Verwendung der Tee-Utensilien an, damit du ohne Probleme an der Zeremonie teilnehmen kannst. Als Nächstes versuchst du, den Tee selbst zuzubereiten, und trinkst ihn dann. Iss ein paar traditionelle Wagashi von einem berühmten Zuckerbäcker. Am Ende der Aktivität stellst du dich für ein Foto auf.
Höhepunkte
- Tauche ein in die japanische Teekultur im üppig grünen Kenrokuen-Garten
- Hör dir die Anweisungen des Meisters an, um die Geheimnisse des Teeaufbrühens zu lernen
- Lerne, wie man die traditionellen Utensilien richtig benutzt, um eine perfekte Tasse Tee zuzubereiten
- Probiere ein paar köstliche japanische Wagashi-Süßigkeiten, die von einem bekannten Konditor hergestellt werden
- Mach am Ende ein Foto von der Teezeremonie, damit du dich an das Erlebnis erinnern kannst
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Meet in front of the fountain in Kenrokuen Garden.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.