Varanasi: Geführte Bootsfahrt mit Yoga am MorgenStandard Option
ID: GYG180383-275216
Kategorie:
Land: Indien
Dauer:
04:00 Stunden
Beschreibung
Erlebe ein unvergessliches Erlebnis auf einer geführten Bootsfahrt am Morgen, vorbei an Ghats auf dem Ganges. Sieh dir Tempel an, besuche ein Feuerbestattungs-Ghat und genieße Yoga, um das Gleichgewicht zwischen Körper und Geist wiederherzustellen.
Die Tour beginnt mit einer morgendlichen Bootsfahrt. Unser Vertreter holt dich um 5:30 Uhr von der Lobby deines Hotels ab.
Von dort aus fahren wir zum Dashashwamedh Ghat und besteigen ein Boot, um zum Manikarnika Ghat zu fahren. Auf dieser Bootsfahrt erfährst du von einem fachkundigen Führer mehr über die Bedeutung der verschiedenen Ghats. Du siehst zahlreiche Tempel und wirst Zeuge der morgendlichen Rituale der Menschen, die ein Bad im heiligen Ganges nehmen. Außerdem besuchst du das berühmte Verbrennungs-Ghat Manikarnika, wo die letzten Riten vollzogen werden.
Nachdem du am Manikarnika-Ghat ausgestiegen bist, gehst du durch die engen Gassen zum Assi-Ghat. Dort genießt du eine einstündige Yogastunde bei Yogini Smiriti, bevor du zu deinem Hotel zurückkehrst.
Höhepunkte
- Genieße eine einstündige Bootsfahrt vorbei an einigen der bedeutendsten Ghats auf dem Ganges
- Erlebe, wie die Pilger das Morgengebet vor der aufgehenden Sonne verrichten
- Besuche das Manikarnika Ghat in Varanasi
- Übe Yoga im Assi Ghat mit einem ausgebildeten Yogalehrer
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
-Es fallen Steuern und Nebenkosten an.
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.