Jaipur: Geführte Chittorgarh Fort Tour mit Halt in Udaipur
ID: GYG629676-1048552
Kategorie:
Land: Indien
Dauer:
09:00 Stunden
Beschreibung
Nutze die Fahrt von Jaipur nach Udaipur für einen Besuch des Chittorgarh Forts, einer UNESCO-Welterbestätte, die von steilen Klippen umgeben ist.
Diese Tour ist am besten für diejenigen geeignet, die einen Transfer von Jaipur nach Udaipur mit einem Besuch des Chittorgarh Forts auf dem Weg dorthin suchen. Auf dieser 9-stündigen Tour ab Jaipur wirst du von deinem gewünschten Zielort in Jaipur von einem professionellen Fahrer abgeholt, der während der gesamten Tour für deine Sicherheit und deinen Komfort sorgt.
Unterwegs hältst du in Chittorgarh, der UNESCO-Welterbestätte und dem größten Fort Indiens, das für seine Architektur bekannt ist. Einige der wichtigsten Sehenswürdigkeiten sind Raja Ratan Singh Mahal, Tower of Victory, Tower of Fame und Rani Padmini Mahal. Dein engagierter Guide wird dafür sorgen, dass du das Beste aus der Geschichte erfährst und die besten Fotos des Forts bekommst.
Nach dem Besuch des Forts genießt du ein Mittagessen in einem lokalen Restaurant und fährst dann weiter nach Udaipur, wo du an deinem gewünschten Ziel abgesetzt wirst.
Bitte beachte, dass diese Tour nicht nach Jaipur zurückführt.
Höhepunkte
- Abholung vom Hotel in Jaipur und Rücktransfer zum Hotel in Udaipur
- Einfacher privater Transfer
- Transport im klimatisierten Auto
- Englischer Führer im Chittorgarh Fort
- Private Tour
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.