Von Udaipur nach Kumbhalgarh nach Ranakpur nach Jodhpur One WayUdaipur - Kumbhalgarh - Ranakpur - Jodhpur Transfer

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ID: GYG654518-1082840
Kategorie:
Land: Indien

Dauer: 09:00 Stunden


Beschreibung

Diese Tour beginnt in Udaipur und führt dich in die wunderschöne Stadt Jodhpur. Hier besuchst du einige der lokalen Sehenswürdigkeiten, darunter das Kumbhalgarh Fort und den Ranakpur Jain-Tempel.
Abholung vom Hotel in Udaipur und Fahrt nach

Zuerst besuchst du das Kumbhalgarh Fort, eine UNESCO-Welterbestätte. Hier erfährst du mehr über die Geschichte des Forts und genießt gleichzeitig die faszinierende Aussicht. Anschließend besuchst du den Jain-Tempel in Ranakpur. Es wird angenommen, dass der Tempel im 15. Jahrhundert unter der Leitung von Seth Dharna Shah erbaut wurde, der ein Anhänger des Jainismus und von Beruf Geschäftsmann war. Er baute den Tempel mit Hilfe von Rana Kumbha, dem König von Mewar, dessen Bedingung für seine Hilfe war, dass der Tempel nach ihm benannt wird.

Es gibt vier Eingänge, um die Hauptkammer zu erreichen, in der sich das Idol von Adinath befindet. Außerdem gibt es fünf Säulen im Tempel, die jeweils Götzenbilder verschiedener Tirthankaras enthalten. Die größte Säule, die in der Mitte steht, beherbergt eine Statue von Adinath. Am Ende der Tour wirst du an deinem Hotel in Jodhpur abgesetzt, wo deine Tour endet.

Höhepunkte

  • Besuch des Kumbhalgarh Forts und des Ranakpur Jain Tempels
  • Private Erfahrung
  • Privater Transfer nur für deine Gruppe

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN

Udaipur Hotel
IM PREIS INBEGRIFFEN
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Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.