Kamelsafari mit Tempelbesuch von Jodhpur ausKamelsafari mit Tempelbesuch

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ID: GYG634180-1172190
Kategorie:
Land: Indien

Dauer: 06:00 Stunden


Beschreibung

Erlebe eine beeindruckende Kamelsafari in der Wüste Thar, während du den Sonnenuntergang beobachtest, um deine Reise nach Jodphur abzuschließen. Außerdem besuchst du einen berühmten Tempel und erfährst mehr über die indische Kultur auf dieser Tour.
Wir holen dich um 14:30 Uhr oder 14:00 Uhr an deinem Hotel in Jodhpur, am Flughafen, Bahnhof oder Busbahnhof ab und fahren mit dem Privatwagen nach Osian. Du besuchst zuerst den berühmten Sachiya Mata Tempel und fährst dann zum Wüstendorf in der Wüste Thar. Die Hauptattraktion für Touristen, die Osian besuchen, ist die einheimische Erfahrung der Kamelsafari und des Dorflebens - eine der spektakulärsten und einzigartigsten Arten, Rajasthan zu erleben. Kamele sind die Schiffe der Wüste und werden dich durch die pulsierende Wüste führen. Du verbringst etwa 1 Stunde in der Wüste Thar und genießt dann den faszinierenden Sonnenuntergang. Nach deiner Tour wirst du zu deinem Hotel in Jodhpur, zum Flughafen, Bahnhof oder Busbahnhof zurückgebracht. Hinweis: Wenn dein Hotel in der Altstadt liegt, holen wir dich von unserem Büro ab.

Höhepunkte

  • Ganztagestour nach Osian zum Kamelritt in der Wüste Thar, ab Jodhpur
  • Selbst geführte Besichtigung des Tempels
  • Reite auf einem Kamel über den Sand der Wüste Thar und beobachte den Sonnenuntergang

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN

Jodhpur Hotel
IM PREIS INBEGRIFFEN
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.