Paderborn: "Beschwipste" Nachtwächter-Führung (mit Umtrunk)

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ID: GYG791190-1265594
Kategorie:
Land: Deutschland

Dauer: 02:00 Stunden


Beschreibung

Genieße einen Schlummertrunk mit dem beschwipsten Nachtwächter und entdecke die schönsten Ecken der Altstadt. Probiere regionale Biere und Schnäpse und erfahre alles über Paderborns reiche Geschichte.
Hast du schon die verschiedenen Biersorten in Paderborn probiert? Kennst du das älteste Brauhaus der Stadt aus dem Jahr 1563? Hast du schon einmal von den Paderborner Domtropfen gehört? Nein? - Dann komm mit auf die abendliche Tour mit dem beschwipsten Nachtwächter!
Lerne auf dieser unterhaltsamen Tour geheimnisvolle Orte kennen und lausche den Geschichten vergangener Zeiten - spannend, unterhaltsam und mit einer besonderen Atmosphäre. Entdecke lokale Kneipen, dunkle Gassen und so manchen geheimen Ort aus einer längst vergangenen Zeit! Erfahre alles über Paderborns Brauereigeschichte oder lerne, auf welch skurrile Weise der berühmte "Domtropfen" hergestellt wird.
Auf seiner Tour serviert dir der Nachtwächter verschiedene Schnäpse und Biere aus der Region - süffig, vollmundig und lecker!

Höhepunkte

  • Erkunde die historische Altstadt bei Nacht
  • Probiere lokale Biere und Spirituosen
  • Erlebe 2 Stunden einzigartiges Live-Schauspiel
  • Erfahre alles über Paderborner Brauereien und Destillerien

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
Unsere Touren finden bei allen Wind- und Wetterverhältnissen statt. Bitte trage dem Wetter entsprechende Kleidung (im Sommer wie im Winter)!

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.