Führung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig
ID: GYG878566-1382159
Kategorie:
Land: Deutschland
Dauer:
01:30 Stunden
Beschreibung
Gehen Sie auf eine Reise durch das Gebäude des ehemaligen Reichsgerichtes. Außen und innen spiegelt es die Justiztradition wieder. Seit 2002 ist im Haus das Bundesverwaltungsgericht untergebracht.
Gehen Sie auf eine architektonische und justizgeschichtliche Reise durch das Gebäude des ehemaligen Reichsgerichtes. 1879 wurde das Reichsgericht als oberstes Gericht des Deutschen Reiches gegründet und dafür das repräsentative Gebäude gebaut. Außen und innen spiegelt es die Justiztradition wieder. Karl Liebknecht verteidigte sich hier gegen den Vorwurf des Hochverrates und 1933 fand der[nbsp]Reichstagsbrandprozess statt. Seit 2002 ist im Haus das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) untergebracht. Auf unserer Führung werden die Aufgaben und die Arbeit des BVerwG anschaulich vorgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht ist das oberste Verwaltungsgericht der BRD. Es entscheidet über Streitigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts.
Höhepunkte
- Erkunden Sie exklusiv von innen den größten deutschen Justizpalast.
- Fachkundig geführt von zertifizierten Guides.
- Besichtigen Sie die Gerichtssäle und die Präsidentenwohnung.
- Erfahren Sie mehr über die Arbeit des berste Verwaltungsgerichtes.
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Bitte sind Sie 10 Minuten vorher da. Das Gerichtsgebäude kann nach Beginn der Führung nicht mehr betreten werden.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.