Weinwanderung JGA Gin Tour mit Spielen und Snacks StuttgartWeinwanderung Gin Tour JGA mit Spielen und Snacks Stuttgart
ID: GYG512834-1033051
Kategorie:
Land: Deutschland
Dauer:
03:30 Stunden
Beschreibung
Etwa dreistündige Tour mit Gin Drinks oder Wein und Spielen (Bogenschießen, Axtwerfen, Wettmelken etc.). Über sommerliche Wiesen, Feldwege und einen Bauernhof. Wasser und Snacks sind ebenfalls enthalten.
Weitere Informationen und Terminanfragen auf www.roartours.de
oder per roartours.stuttgart@gmail.com
Treffpunkt ist die U-Bahn Station Heumaden, dort werden Sie von Ihrem Guide mit einem Begrüßungssekt empfangen.
Anschließend erwartet Sie eine etwa dreistündige Tour über sommerliche Wiesen, Feldwege, ein Stück Wald und einen idyllischen Bauernhof. Unterwegs warten vorbereitete Stationen mit unterhaltsamen Spielen wie Bogenschießen, Wettmelken, Axtwerfen oder Sommer-Ski. Begleitend werden hochwertige Gin-Drinks serviert, Wasser und kleine Knabbereien runden das Erlebnis ab.
Auf der Route befinden sich ein saisonaler Biomarkt sowie eine frei nutzbare Toilette. Die Tour ist barrierefrei, alkoholfreie Varianten der Drinks sind auf Anfrage verfügbar.
Höhepunkte
- Vier ausgewählte Gin-Drinks mit prämiertem Stuttgarter GINSTR
- Herausfordernde und unterhaltsame Team- und Einzelspiele
- Eine Wanderung durch idyllische Sommerlandschaften und einen Bauernhof
- Inklusive Wasser und Snacks sowie Musik nach Wunsch
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Tour findet bei Regen und Sonnenschein statt
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.