Siem Reap: 1-stündige Buddhistische Wassersegnung
ID: GYG33766-41321
Kategorie:
Land: Kambodscha
Dauer:
01:30 Stunden
Beschreibung
Reisen Sie zur Wat Arang Pagoda südlich von Siem Reap und nehmen Sie teil am buddhistischen Ritual der Wassersegnung. Wählen Sie im Tempel zwischen zwei verschiedenen Arten von Segnungen, die Ihnen beide Reinigung und Glück bringen werden.
Wassersegnungen sind eine Tradition in Kambodscha, die schon seit Jahrhunderten existiert. Die Segnungen finden in einer antiken Pagode auf dem Land statt, im Süden von Siem Reap. Sie können sich bei dieser 1-stündigen Wassersegnung in der Wat Arang Pagoda auch selbst segnen lassen.
Wählen Sie eine von zwei Arten der Segnungen von den Mönchen, die in der Pagode leben. Die Erste beginnt mit harmonischem Gesang der Mönche, die Ihnen Glück, eine sichere Reise und ein langes Leben wünschen. Sie wird von einem leichten Besprenkeln mit Wasser begleitet. Die zweite Art der Segnung ist ein längeres Ritual, bei dem Gefäße mit gesegnetem Wasser über Ihrem Kopf geleert werden, während die Mönche singen. Für dieses Ritual bekommen Sie einen Sarong zum Umziehen, sodass Ihre Kleidung trocken bleibt.
Am Ende der Segnung wird Ihr Handgelenk mit speziellen roten Bändern verziert, die die vollzogene Segnung symbolisieren.
Höhepunkte
- Erleben Sie eine Tradition, die so alt ist wie die Tempel von Angkor
- Erhalten Sie eine religiöse buddhistische Wassersegnung
- Lernen Sie den buddhistischen Glauben kennen und nehmen Sie teil an einem wichtigen Ritual
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.