Sarajewo: Führung zu den Olympischen Winterspielen

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ID: GYG135740-202442
Kategorie:
Land: Bosnien-Herzegowina

Dauer: 04:00 Stunden


Beschreibung

Besuchen Sie die Stätten der Olympischen Winterspiele von Sarajewo, die zu den erfolgreichsten des 20. Jahrhunderts zählen. Erkunden Sie die Veranstaltungsorte mit einem Insider, der Ihnen Einblicke in dieses faszinierende Sportereignis gibt.
Besuchen Sie die Veranstaltungsstätten der 14. Olympischen Winterspiele, die vom 08. bis 19. Februar 1984 in Sarajewo abgehalten wurden. Erleben Sie die historischen Orte, an denen die erste Winterolympiade in einem kommunistischen Land stattfand. Erkunden Sie bei dieser Führung den Ort, an dem die Eröffnungszeremonie veranstaltet wurde. Erfahren Sie, was die Spiele damals für die Menschen in Sarajewo bedeuteten und wie sie sich darauf vorbereiteten.

Sehen Sie 3 herrliche Berge, an denen sich Veranstaltungsstätten der Olympiade befanden. Einige davon wurden im Krieg zerstört und sind heute noch Ruinen. Besichtigen Sie zum krönenden Abschluss das Olympiamuseum. Hier wird die Erinnerung an eine der erfolgreichsten Winterolympiaden des 20. Jahrhunderts mit Stolz lebendig gehalten.

Höhepunkte

  • Besuchen Sie den Berg Trebevic, die Bobrennbahn und die olympischen Einrichtungen in Zetra
  • Erkunden Sie das Olympiamuseum
  • Erhalten Sie Einblicke in die Geschichte der Spiele und ihre Bedeutung für die Bevölkerung der Region

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN

Um Menschenmassen zu vermeiden, ist die Zahl der Besucher begrenzt
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Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.