Melbourne: Melbourne Skydeck Max VR ErlebnisMelbourne Skydeck Max VR Erlebnis
ID: GYG793460-1268483
Kategorie:
Land: Australien
Dauer:
1 Tage
Beschreibung
Beobachte Melbourne von der höchsten Aussichtsplattform der südlichen Hemisphäre, dem Melbourne Skydeck. Dann begib dich auf eine immersive VR-Reise durch Melbourne und die viktorianischen Ikonen und gehe über die virtuellen Planken!
Beginne dein Erlebnis im preisgekrönten Virtual Reality Voyager Theatre, das dich auf eine immersive Reise durch 16 kultige Erlebnisse in Melbourne und Victoria mitnimmt. Vom Nervenkitzel auf der Achterbahn im Luna Park bis hin zur tosenden Menge im MCG wirst du von der 360-Grad-Kino- und Sinnesreise in 6D, Super 8K High Definition und Geruchsempfindungen begeistert sein.
Als Nächstes machst du dich auf den Weg zur Aussichtsplattform, wo du auf die VR Plank triffst, um einen atemberaubenden Ausblick zu genießen. Mit deinem VR-Kopfhörer erlebst du das sanfte Schwanken der Planke unter deinen Füßen und begibst dich dann auf ein aufregendes Zipline-Abenteuer durch Melbourne.
Höhepunkte
- Genieße einen 360-Grad-Blick auf Melbourne
- Erlebe verschiedene Orte in Melbourne mit virtueller Realität
- Tavel in 38 Sekunden 88 Stockwerke hoch
- Besuche die höchste Aussichtsplattform der südlichen Hemisphäre
- Aufregende virtuelle Plankenwanderung und Seilrutschen-Erfahrung
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Meet directly at Melbourne Skydeck. See the team at the Admissions desk to have your booking exchanged into tickets.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.