Wien: Weinverkostung im Schloss SchönbrunnSchloss Schönbrunn: Weinverkostung im Restaurant Joseph II.
ID: GYG456109-817331
Kategorie:
Land: Österreich
Dauer:
01:00 Stunden
Beschreibung
Besuche das Schloss Schönbrunn und lerne, zwischen 5 traditionellen Wiener Weinen zu unterscheiden. Dazu gibt es eine kleine Heurigenjause - ein Snack, der traditionell zu einem Glas Wein genossen wird.
Wien hat eine reiche Geschichte des Weinbaus, die bis in die Römerzeit zurückreicht. Die Weinberge der Stadt befinden sich an den Hängen rund um die Stadt, und Wien ist die einzige Hauptstadt der Welt mit bedeutenden Weinbergen innerhalb ihrer Grenzen. Ein Besuch in Wien wäre nicht vollständig, ohne die köstliche Küche zu probieren und die einzigartigen Aromen der lokalen Weine zu erleben.
Aus diesem Grund haben wir uns in unserem Restaurant mit den Wiener Winzern zusammengetan, um deinen Gästen einen umfassenden Einblick in die Rebsorten und Weinbereitungsmethoden der Region zu geben.
Bei unserer Weinverkostung lernst du 5 traditionelle Weine kennen und unterscheiden - was sie so besonders macht und was das mit Wien zu tun hat. Abgerundet wird das Erlebnis durch eine kleine "Heurigenjause" - ein Snack, der traditionell zu einem Glas Wein genossen wird.
Höhepunkte
- Genieße den Geschmack von Schönbrunn mit 5 Gläsern Wiener Wein
- Probiere eine klassische Wiener Heurigenjause zum Wein
- Lerne das Unesco-Welterbe "Wiener Heurigenkultur" kennen
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Please check in with the service staff inside the restaurant
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
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Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.